Informationen zur Slowakei ETIAS

Elektronisches Reisen
Autorisierung vorhanden

Informationen zur Slowakei ETIAS

ETIAS ist das elektronische System zur Beantragung eines Visums für die Slowakei Dies ermöglicht berechtigten Bürgern, in die Slowakei und in alle anderen Schengen-Staaten zu reisen. Es wurde 2016 vom Europäischen Parlament genehmigt und soll 2024 auf den Markt kommen.

Um den Grenzschutz an den Grenzen des Schengen-Raums zu stärken und die Sicherheit in ganz Europa zu erhöhen, Europäische Kommission setzt die Befreiung der Slowakei von der ETIAS-Visumpflicht in Kraft. Bevor sie die Grenzen Europas erreichen, Ein System führt eine Vorprüfung durch der von der Visumpflicht befreiten Schengen-Besucher auf der Suche nach potenziellen Bedrohungen.

ETIAS Slowakei ist nicht die Art von Visum. Diese Touristengenehmigung für die mehrfache Einreise in die Slowakei erfordert kein Visum und ermöglicht dem Inhaber den Aufenthalt in der Slowakei Schengen-Raum für mehr als 90 Tage alle 180 Tage. Ab dem Tag der Genehmigung Die Gültigkeitsdauer von ETIAS Slowakei beträgt drei Jahre.

ETIAS-Anträge für die Slowakei Der Antrag kann von qualifizierten Bürgern online eingereicht werden und benötigt nur wenige Augenblicke, um mit ihren Pässen und persönlichen Daten fertig zu werden. Zusätzlich, Das slowakische ETIAS-Antragsformular muss eingereicht werden, um eine E-Mail zur Genehmigung der Befreiung von der Visumpflicht zu erhalten. Sie müssen auf sicherheitsrelevante Fragen antworten.

Der Schengen-Raum ist für diejenigen zugänglich, die ETIAS-Anträge einreichen Besuchen Sie die Slowakei für Transit-, Geschäfts-, medizinische Versorgungs- oder Tourismuszwecke. Wer die Slowakei aus einem anderen Grund besuchen möchte, kann sich an die wenden Slowakische Botschaft/Konsulat in ihrer Gegend.

Anforderungen: ETIAS der Slowakei

Zur Einreichung der Online-Bewerbung sind berechtigte Personen berechtigt muss zunächst die slowakischen Bedingungen für das ETIAS erfüllen.

Der Antragsteller muss über einen gültigen Reisepass eines qualifizierten Landes verfügen, der für mindestens drei Monate gültig ist nach dem geplanten Einreisedatum in den Schengen-Raum sowie in die Slowakei, um sich zu treffen ETIAS-Dokumentationskriterien der Slowakei.

Die ETIAS-Befreiung für die Slowakei regelt weiter, dass der Bürger über eine Erwerbstätigkeit verfügen muss Kreditkarte/Debitkarte zur Zahlung einer Anmeldegebühr und eine gültige E-Mail-Adresse um die Genehmigung zur Befreiung von der Visumpflicht zu erhalten.

Personen mit einem verifizierten slowakischen ETIAS können dies tun Beschleunigen Sie die Einreise in den Schengen-Raum, indem Sie am slowakischen Grenzkontrollpunkt einen Reisepass vorlegen.

Da das genehmigte ETIAS elektronisch mit einem bestimmten Reisedokument verknüpft ist, ist es für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass sie ihre slowakischen ETIAS-Anträge mit genau demselben Reisepass einreichen, den sie für die Einreise in den Schengen-Raum verwenden werden.

Deswegen, Wenn der Reisepass eines Reisenden abläuft, während das ETIAS noch gültig ist, muss er außerdem eine neue Befreiung von der Visumpflicht beantragen, um die Slowakei besuchen zu können.

 

Benötigen slowakische Schengen-Staatsbürger ETIAS?

Die Slowakei und die Schengen-Staaten, die die Passkontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen abgeschafft haben, haben aufgrund der Unterzeichnung des Schengener Abkommens durch die Slowakei eine einheitliche Visapolitik.

Im Einflussbereich des Schengen-Raums ist es den Bürgern der Schengen-Staaten frei, ohne Visum oder sonstige Reisegenehmigung zu reisen. Aus diesem Grund, Bürger der Schengen-Staaten benötigen kein ETIAS für die Ein- oder Ausreise in die Slowakei.

Derzeit ist der visumfreie Aufenthalt in der Slowakei und anderen Schengen-Ländern für maximal 90 Tage für Staatsangehörige mehrerer Nicht-Schengen-Länder gestattet. Ab 2024 müssen jedoch identische Bürger eine ETIAS-Befreiung beantragen, damit die Slowakei für einen kurzen Zeitraum in den Schengen-Raum einreisen darf.

Die Befreiung von der ETIAS-EU-Visumpflicht für mehrfache Einreisen in die Slowakei ermöglicht es dem Inhaber, in den Schengen-Raum einzureisen und dort maximal 90 Tage am Stück zu bleiben. Die Gültigkeitsdauer beträgt ab dem Tag der Genehmigung drei Jahre. Es ermöglicht Reisen in die Slowakei für Transit-, Tourismus-, Geschäfts- und medizinische Versorgungszwecke.

Wenn Sie aus einem anderen Grund in die Slowakei reisen möchten als einem, der Sie für ein ETIAS für die Slowakei qualifiziert, oder wenn Sie dorthin gehen möchten, um zu arbeiten/zu studieren, müssen Sie einen Termin bei der slowakischen Botschaft vereinbaren, um einen Schengen-Visumantrag einzureichen

Das Herunterladen, Drucken und Ausfüllen des Schengen-Visumformulars für die Slowakei sowie das Mitbringen zu den Visumsterminen ist der erste Schritt bei der Beantragung des Schengen-Visums für die Slowakei.

Der Antragsteller muss außerdem einen aktuellen Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten sowie verschiedene Belege vorlegen, die je nach geplantem Grund der Reise in die Slowakei variieren.

Länder, die für die Slowakei in Frage kommen

  • Albanien
  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentina
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasil
  • Brunei Darussalam
  • Kanada
  • Chile
  • Kolumbien
  • Costa Rica
  • Dominica
  • El Salvador
  • Föderierte Staaten Mikronesiens
  • Georgien
  • Grenada
  • Guatemala
  • Honduras
  • Hongkong
  • Israel
  • Japan
  • Kiribati
  • Macau
  • Nordmazedonien
  • Malaysia
  • Marshallinseln
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Moldau
  • Montenegro
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Palau-
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Samoa
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Solomon Inseln
  • Südkorea
  • Taiwan Zigaretten
  • Timor Leste
  • Tongo
  • Trinidad und Tobago
  • Tuvalu
  • Ukraine
  • Vereinte Arabische Emirate
  • USA
  • Uruguay
  • Vanuatu
  • Venezuela
  • Großbritannien

ETIAS-Informationen

ETIAS Slowakei ist ein elektronisches Visum, das wiederholte Einreisen ermöglicht und berechtigten Personen die Einreise in die Slowakei und alle Länder des Schengen-Raums ermöglicht. Es wurde 2016 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll 2024 in Kraft treten. Es handelt sich um eine elektronische Reisegenehmigung, nicht um ein Visum, die durch eine schnelle Online-Registrierung erteilt wird.

Ja, während der dreijährigen Gültigkeitsdauer erlaubt ETIAS die mehrfache Einreise in die Slowakei.

Bei jeder Einreise in die Slowakei und in den Schengen-Raum berechtigt ein ETIAS-Inhaber zu einem maximalen Aufenthalt von jeweils 180 Tagen für neunzig Tage.

Die Kosten für die Befreiung von der ETIAS-Visumpflicht für die Slowakei wurden noch nicht bekannt gegeben; Sobald dies der Fall ist, wird es auf dieser Website veröffentlicht.

Anwendung ETIAS

Ja, um in die Slowakei und andere Schengen-Länder einzureisen, müssen Minderjährige aus Ländern, für die kein Visum erforderlich ist, über ein individuell genehmigtes ETIAS verfügen.

Der normale ETIAS-Bearbeitungszeitraum der Slowakei wurde noch nicht bekannt gegeben; Sobald dies der Fall ist, wird es auf dieser Website veröffentlicht.

Um eine angemessene Bearbeitungszeit für die Befreiung von der Visumpflicht zu gewährleisten, wird den Antragstellern dringend empfohlen, mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Ankunftsdatum in der Slowakei und im EU-Raum einen ETIAS-Antrag für die Slowakei einzureichen.

Um einen Antrag für das slowakische ETIAS einzureichen, sind ein gültiger Reisepass eines berechtigten Landes, eine Debit- oder Kreditkarte mit ausreichender Deckung zur Zahlung der slowakischen ETIAS-Gebühr und eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Erhalt der Visumbefreiung erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate nach dem geplanten Ankunftsdatum im Schengen-Raum gültig sein.

ETIAS-Fragen

Antragsteller werden dringend gebeten, vor dem Absenden des Formulars sorgfältig sicherzustellen, dass alle Informationen im ETIAS-Slowakei-Formular korrekt sind. denn bereits kleinste Fehler können zu einer Ablehnung des Antrags führen.

Der Reisepass, der für die Einreichung des ETIAS-Antrags auf Befreiung von der Visumpflicht verwendet wurde, muss zum Zwecke des Überquerens der slowakischen Grenzsicherung vorgelegt werden.

Da der Reisepass des Antragstellers sofort mit ETIAS Slowakei verknüpft wird, ist es nicht erforderlich, ein elektronisches ETIAS-Visum auf Papier auszudrucken, um es den Transportunternehmen und bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

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